Unternehmen argumentieren oftmals, dass es bei Ihnen noch nie zu einem Brand gekommen ist und die Wahrscheinlich hierfür äußerst gering sei. Diese Einstellung zitiert das OWG Münster wie folgt:
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster,10A 363/86 vom 11.12.1987)
Die allgemeine Beratung zum Brandschutz ist in der betriebsspezifischen Betreuung eingebunden. Unternehmen mit einer erhöhten Brandgefährdung benötigen oftmals eine weitergehende Beratung und Betreuung im betrieblichen Brandschutz. Die Experten der consATEX GmbH beraten umfassend zum Thema betrieblicher Brandschutz und unterstützen bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten sowie deren Umsetzung. Dies umfasst u.a.:
- Unterweisungen zum Brandschutz
- Schulungen zum Brandschutzhelfer
- Gestellung eines Brandschutzbeauftragten