Arbeitsschutz

Rechtssicherheit durch kompetente Betreuung im Arbeitsschutz

Die Grundlage für einen optimalen Arbeitsschutz ist die Regelbetreuung. Als Regelbetreuung bezeichnen wir die arbeitssicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens oder einer Organisation. Basis ist die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV 2. Mit unserem erweiterten Portfolio sind wir darüber hinaus in der Lage Mehrwerte für unsere Kunden zu generieren. Aktuell liegt unser Fokus auf der Einsparung von Energiekosten. Wir agieren stets partnerschaftlich, um durch nachhaltige Ressourcennutzung eine optimierte Wertschöpfung zu erreichen.

Grundbetreuung

  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
  • Unterstützung der Führungskräfte
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Kontakt zu Behörden und BGs
  • Erfüllen von Meldepflichten
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Betriebsspezifische Betreuung

  • Unterstützung bei der Erstellungder GBU
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Mitarbeiter
  • Unterstützung bei sicherheitstechnischer Prozessoptimierung

Mit der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Pflichten rechtskonform und vorschriftsgemäß zu erfüllen und dadurch das Haftungsrisiko zu minimieren.

Ein wichtiger Aspekt in der Regelbetreuung ist die Beratung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Dabei handelt es sich um jegliche Ausrüstung, deren Bestimmung es ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werdenum sich vor Gefährdungen für ihre Sicherheit und die Gesundheit zu schützen, sowie jede zum selben Zweck verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.