Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Die Persönliche Schutzausrüstung

im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jegliche Ausrüstung, deren Bestimmung es ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich vor Gefährdungen für ihre Sicherheit und die Gesundheit zu schützen, sowie jede zum selben Zweck verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.

In der Gefährdungsbeurteilung wird unter anderem ermittelt wie eine Reduzierung vorhandener Gefährdungen oder Belastungen durch Substitution, technischen Lösungen oder organisatorischen Maßnahmen reduziert werden kann. Erst dann sollen die Restgefährdungen durch den Einsatz von PSA weiter minimiert werden.